Allgemeine Geschäftsbedingungen
RTS Reisetourismusservice.de – Gepäckservice, Transport- & Touristikdienstleistungen
Diese Fassung ist carrierneutral aufgebaut und berücksichtigt die Durchführung über DER KURIER, UPS, FedEx sowie weitere geeignete Transport- und Servicepartner.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für Buchungen, Anfragen und Aufträge über RTS Reisetourismusservice.de sowie für weitere von der alexiYus GmbH angebotene oder vermittelte Gepäck-, Transport-, Reise-, Kurier-, Express-, Sonder- und Touristikdienstleistungen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), der CMR sowie dem Montrealer Übereinkommen und sonstigen zwingenden nationalen oder internationalen transportrechtlichen Vorschriften, bleiben unberührt und gehen diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vor. Die Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) werden nicht Vertragsbestandteil, soweit sie nicht im Einzelfall ausdrücklich und wirksam vereinbart werden.
1. Geltungsbereich, Vertragspartner und Leistungscharakter
1.1 Vertragspartner
Vertragspartner für sämtliche Buchungen und Aufträge ist die alexiYus GmbH, HAC Hamburg Airport Center, Flughafenstraße 52a, 22335 Hamburg.
1.2 Anwendungsbereich dieser Bedingungen
Diese Bedingungen gelten für Leistungen, Buchungen und Anfragen über RTS Reisetourismusservice.de sowie für weitere von der alexiYus GmbH betriebene, organisierte oder vermittelte Services. Dazu zählen insbesondere Gepäckservice, Reisegepäcktransport, Koffer-Transport, Kurier- und Expressleistungen, Sondertransporte, Travel-Logistics-Leistungen und touristische Serviceleistungen.
1.3 Organisations- und Vermittlungsfunktion
Die alexiYus GmbH organisiert Transport-, Gepäck-, Reisegepäck-, Sondergepäck-, Kurier-, Express-, Travel-Logistics- und Touristikdienstleistungen und kann dabei – abhängig von der konkreten Vertragsgestaltung – als vertraglicher Auftragnehmer, Spediteur, Frachtführer oder Vermittler tätig werden. Die tatsächliche Durchführung erfolgt regelmäßig durch eigenständige nationale oder internationale Transport-, Kurier-, Paket-, Fracht-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk- oder Serviceunternehmen. Hierzu können insbesondere DER KURIER, UPS, FedEx sowie weitere geeignete Partner gehören.
Die alexiYus GmbH unterhält keine eigenen Linienverkehre und setzt für die physische Beförderung regelmäßig keine eigenen Transportfahrzeuge ein. Ein Anspruch auf die Beauftragung eines bestimmten Transportpartners, Carriers, Kurierdienstes, Fahrers, Paketdienstes oder sonstigen Serviceunternehmens besteht nicht.
1.4 Vorrang besonderer Vereinbarungen
Individuelle schriftliche Vereinbarungen, Auftragsbestätigungen, Angebote oder besondere Leistungsbeschreibungen haben Vorrang vor diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen, soweit sie ausdrücklich vereinbart wurden. Im Übrigen gelten diese Bedingungen ergänzend.
2. Leistungsbeschreibung und operative Vorgaben
2.1 Bestandteil des Auftrags
Die jeweils aktuelle Leistungsbeschreibung der alexiYus GmbH, der jeweiligen Buchungsseite oder des betreffenden Buchungsportals ist Bestandteil des Vertrages. Sie enthält insbesondere Angaben zu Abläufen, Gewichtsklassen, Maß- und Gurtmaßgrenzen, Laufzeiten, Verpackungsvorgaben, Servicearten, Abholung, Zustellung, Zollunterlagen, Flughafenprozessen, möglichen Access-Point- Regelungen sowie besonderen Ausschlüssen.
2.2 Verhältnis von AGB und Leistungsbeschreibung
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln den rechtlichen Rahmen des Auftrags. Die jeweilige Leistungsbeschreibung ergänzt diesen Rahmen durch operative Einzelheiten. Zwingende gesetzliche Vorschriften haben stets Vorrang. Soweit nichts ausdrücklich schriftlich anders vereinbart wurde, gehen diese Bedingungen allgemeinen Darstellungen in Leistungsbeschreibungen vor.
2.3 Anpassung operativer Vorgaben
Die alexiYus GmbH kann Leistungsbeschreibungen, Abläufe, Carrier-Strukturen, verfügbare Länder, Zuschläge, Maßgrenzen, Verpackungsvorgaben und Serviceverfügbarkeiten anpassen, wenn dies aufgrund von Netzwerkvorgaben, Anforderungen eingesetzter Transportpartner, gesetzlichen Vorschriften, Zollvorgaben, Sicherheitsanforderungen oder betrieblichen Gründen erforderlich ist.
2.4 Ergänzende operative Bedingungen eingesetzter Transportpartner
Soweit für die konkrete Leistung erforderlich und wirksam einbezogen, gelten ergänzend die produktbezogenen Beförderungs-, Verpackungs-, Sicherheits-, Zoll-, Ausschluss- und Servicebestimmungen des tatsächlich eingesetzten Transportpartners. Diese ergänzenden Bedingungen bestimmen insbesondere die operative Abwicklung, zulässige Inhalte, Kennzeichnung, Abhol- und Zustelloptionen, Zahl der Abholversuche, verfügbare Zeitfenster, Access-Point- oder Abholstellen-Nutzung sowie Zuschläge. Zwingende gesetzliche Vorschriften und ausdrücklich strengere Regelungen dieser AGB bleiben unberührt.
3. Leistungsumfang
3.1 Organisierte Transport- und Gepäckleistungen
Die alexiYus GmbH organisiert insbesondere Transporte von Koffern, Reisetaschen, Reisegepäck, Sportgepäck, Golfbags, Skiern, Snowboards, Umzugskartons, Beigepäck, Kinderwagen, manuellen Rollstühlen, Rollatoren, Gehwagen, Mobilitätshilfen, Fahrrädern sowie weiteren Sondergepäckarten nach vorheriger operativer Prüfung.
3.2 Transportfähigkeit der Sendung
Ob ein Gepäckstück oder Transportgut befördert werden kann, richtet sich nach Art, Gewicht, Außenmaßen, Gurtmaß, Verpackung, Inhalt, Zielgebiet, gewählter Serviceart, eingesetztem Transportnetzwerk, Zoll- und Sicherheitsvorgaben sowie nach der jeweiligen operativen Verfügbarkeit.
3.3 Deutschland als Start- oder Zielland bei Standardleistungen
Bei über dafür vorgesehene Standardleistungen gebuchten Koffer- und Gepäcktransporten muss Deutschland grundsätzlich Start- oder Zielland des Auftrags sein. Reine Ausland-zu-Ausland- Transporte gehören nicht zur regulären Standardleistung, sofern sie nicht ausdrücklich gesondert bestätigt wurden.
3.4 Transport über Netzwerke und Umschlagsstrukturen
Sendungen können über Sammelverkehre, Umschlagsdepots, Sortierzentren, Paket-, Kurier-, Fracht-, Express-, Luftfracht- oder sonstige Netzwerkstrukturen befördert werden. Dabei können Sendungen gescannt, gewogen, vermessen, sortiert, gestapelt, umgeschlagen, zwischengelagert und weitergeleitet werden.
3.5 Auswahl und Wechsel des Transportpartners
Die alexiYus GmbH ist berechtigt, den für den Auftrag geeigneten Transportpartner auszuwählen und diesen vor oder während der Auftragsdurchführung zu wechseln, sofern hierdurch der wesentliche Vertragszweck nicht beeinträchtigt wird. Ein Anspruch auf Durchführung durch DER KURIER, UPS, FedEx oder einen sonstigen bestimmten Carrier besteht nur bei ausdrücklicher Bestätigung in Textform.
3.6 Kein klassischer Paketshop
RTS Reisetourismusservice.de ist kein klassischer Paketshop. Der Schwerpunkt liegt auf Gepäckservice, Reisegepäcktransport, Koffer-Transporten, Sondergepäck, Hotelzustellungen, Flughafenprozessen, internationalen Gepäcktransporten und besonderen Reisesituationen.
Eine Abgabe oder Abholung bei UPS Access Points, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist nur Bestandteil der Leistung, wenn dies ausdrücklich vorgesehen, gebucht oder operativ bestätigt wurde.
4. Buchung und Zustandekommen des Auftrags
4.1 Leistungsdarstellung und Annahme des Auftrags
Die Darstellung von Leistungen, Preisen, Buchungsmöglichkeiten, Formularen oder Preisübersichten auf RTS Reisetourismusservice.de stellt noch kein verbindliches Vertragsangebot dar.
Ein Vertrag kommt erst zustande, wenn die alexiYus GmbH die Buchung annimmt, bestätigt oder den Auftrag operativ freigibt. Die alexiYus GmbH kann eine Buchung insbesondere ablehnen, wenn die Sendung nicht transportfähig ist, die Verpackung nicht geeignet erscheint, die Zieladresse nicht bedient werden kann, erforderliche Angaben oder Dokumente fehlen, der Inhalt ausgeschlossen ist, der Zahlungsstatus ungeklärt ist oder die Durchführung aus operativen Gründen nicht möglich ist.
4.2 Vollständigkeit und Richtigkeit der Kundendaten
Der Auftraggeber ist verpflichtet, sämtliche für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Angaben vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Hierzu gehören insbesondere:
- Name und Kontaktdaten von Absender und Empfänger
- vollständige Abholadresse und vollständige Zustelladresse
- Telefonnummer und E-Mail-Adresse für Rückfragen
- Art und Anzahl der Gepäckstücke oder Sendungen
- tatsächliches Gewicht
- Außenmaße und gegebenenfalls Gurtmaß
- Inhaltsangaben bei internationalen Sendungen
- Warenwerte und Packlisten bei zollpflichtigen Sendungen
Hinweise zu Hotels, Rezeptionen, Ferienwohnungen, Etagen, Zugänglichkeit, Annahmestellen oder sonstigen Sonderadressen.
Unrichtige, unvollständige oder missverständliche Angaben können zu Verzögerungen, Zusatzkosten, Adresskorrekturen, Rücksendungen, Lagerkosten, Zollproblemen oder zur Ablehnung des Auftrags führen.
4.3 Zahlung vor Beginn der Leistung
Der Auftraggeber ist verpflichtet, den bestätigten Rechnungsbetrag rechtzeitig vor Beginn der operativen Durchführung zu bezahlen, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die Vorbereitung, Beauftragung oder Freigabe eines Transportauftrags kann davon abhängig gemacht werden, dass die Zahlung vollständig zugeordnet und verbucht wurde.
5. Gewichts-, Maß- und Servicegrenzen
5.1 Maßgebliche Grenzen des gebuchten Produkts
Die für die jeweilige Leistung geltenden Gewichtsklassen, Maßgrenzen, Gurtmaßgrenzen, Verpackungsanforderungen und sonstigen Servicevorgaben ergeben sich aus der jeweiligen Leistungsbeschreibung, dem Buchungssystem, der Produktbeschreibung oder der Auftragsbestätigung.
5.2 Folgen von Überschreitungen
Werden Gewicht, Außenmaße, Gurtmaß, Volumengewicht, Verpackungsvorgaben oder sonstige servicebezogene Anforderungen überschritten, kann dies zur Ablehnung der Sendung, zu Verzögerungen, Rücksendungen, Nachberechnungen oder zu einer manuellen Sonderprüfung führen.
5.3 Volumengewicht
Bei bestimmten Transportarten kann neben dem tatsächlichen Gewicht auch das Volumengewicht entscheidend sein. Dies gilt insbesondere bei internationalen Sendungen, Expressleistungen, Luftfrachtleistungen oder sperrigen Gepäck- und Sondergepäcksendungen.
Abgerechnet werden kann regelmäßig der höhere Wert aus tatsächlichem Gewicht und Volumengewicht. Für bestimmte Straßen-, Kurier- oder Netzwerkprodukte kann insbesondere folgende Berechnung maßgeblich sein:
Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 6000
Für Paket-, Express- oder Luftfrachtprodukte kann insbesondere folgende Berechnung maßgeblich sein:
Länge × Breite × Höhe in cm ÷ 5000
Maßgeblich ist stets der für das konkrete Produkt, den eingesetzten Transportpartner und die jeweilige Strecke bestätigte Divisor.
6. Ausgeschlossene Inhalte, Gefahrgut und besondere Sendungen
6.1 Nicht oder nur nach Prüfung transportfähige Inhalte
Bestimmte Inhalte sind vom Transport ausgeschlossen oder nur nach ausdrücklicher vorheriger Prüfung und Freigabe zulässig. Dies betrifft insbesondere:
unzureichend verpackte oder nicht transportfähige Sendungen,
Bargeld, Wertpapiere, Edelmetalle, Schmuck und vergleichbare Wertgegenstände,
Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Wert,
Kunstgegenstände, Sammlungen oder Einzelstücke mit besonderem ideellem oder materiellem Wert,
lebende Tiere,
verderbliche Waren, Lebensmittel, Flüssigkeiten oder temperaturempfindliche Inhalte,
Medikamente, medizinische Proben oder kühlpflichtige Inhalte,
Waffen, Munition, Pyrotechnik und explosionsgefährliche Gegenstände,
Gefahrstoffe, Chemikalien, entzündliche Stoffe, Druckbehälter oder sonstiges Gefahrgut,
Lithium-Akkus, Batterien, Powerbanks oder E-Bike-Akkus ohne vorherige ausdrückliche Freigabe,
elektronische Geräte wie Laptops, Tablets, Mobiltelefone oder vergleichbare Geräte mit Akkus,
Glas, Porzellan, Keramik und besonders bruchgefährdete Gegenstände,
gesetzeswidrige Inhalte,
Gegenstände, deren Transport gegen gesetzliche, behördliche oder carrierseitige Vorgaben verstößt.
6.2 Wertgrenze
Gegenstände mit außergewöhnlich hohem Einzel- oder Gesamtwert sind vom Transport ausgeschlossen, sofern keine ausdrückliche vorherige schriftliche Zustimmung der alexiYus GmbH vorliegt.
Der Gesamtwert eines Gepäckstücks soll 750 EUR nicht überschreiten, soweit nicht ausdrücklich eine abweichende Vereinbarung getroffen wurde.
6.3 Gefahrgut und gefahrgutähnliche Inhalte
Der Auftraggeber ist verpflichtet, die alexiYus GmbH vor Buchung und vor Übergabe der Sendung über Gefahrgut oder gefahrgutähnliche Inhalte zu informieren.
Dies gilt insbesondere für Lithium-Akkus, E-Bikes, Pedelecs, Elektro-Rollstühle, Scooter, motorisierte Mobilitätshilfen, Powerbanks, Batterien, Druckbehälter und entzündliche Stoffe.
Werden solche Inhalte vorsätzlich oder fahrlässig nicht angegeben, haftet der Auftraggeber für sämtliche daraus entstehenden Schäden, Kosten, Bußgelder, Rücksendungen, Lagerkosten, Schäden an anderen Sendungen, Schäden an Betriebsmitteln von Transportpartnern sowie für sonstige Folgekosten.
6.4 E-Bikes, Pedelecs und Akkus
E-Bikes, Pedelecs und Fahrräder mit Lithium-Akku gehören nicht zum regulären Standardversand. Ein Transport ist nur nach vorheriger operativer Prüfung möglich.
Akkus dürfen ohne ausdrückliche Freigabe nicht mitversendet werden. Der Transport kann aufgrund von Gefahrgutvorschriften, Sicherheitsanforderungen oder Vorgaben des Transportnetzwerks abgelehnt werden.
6.5 Dokumente, Schlüssel und Fundsachen
Dokumente, Schlüssel, Fundsachen und wichtige Kleinsendungen können – abhängig von Dringlichkeit, Inhalt, Verpackung und Strecke – über einen gesonderten Kurier-, Express-, Termin- oder Spezialservice befördert werden. Sie sind nicht automatisch Bestandteil eines gewöhnlichen Gepäcktarifs.
Für solche Sendungen kann – sofern verfügbar und operativ geeignet – ein gesonderter Express-, Kurier- oder Spezialservice erforderlich sein.
Schlüssel dürfen aus Sicherheitsgründen nicht zusammen mit vollständiger Anschrift, Wohnungsnummer, Hotelzimmernummer oder sonstigem eindeutigem Objektbezug im Paket oder am Schlüsselanhänger versendet werden.
7. Pflichten des Auftraggebers
7.1 Transportsichere Verpackung
Der Auftraggeber ist dafür verantwortlich, dass das Gepäckstück oder Transportgut transportsicher, beanspruchungsgerecht und für das jeweilige Transportnetz geeignet verpackt ist.
Die Verpackung muss den üblichen Belastungen eines Transportablaufs standhalten. Dazu gehören insbesondere mechanische Verarbeitung, Sortierung, Stapelung, Umschlag, Scanprozesse, Transportbewegungen, Fahrzeugverladung, Luftfrachtkontrollen und Zustellprozesse.
Schäden, Verzögerungen, Ablehnungen, Nachberechnungen oder Rücksendungen, die auf ungeeignete, beschädigte, instabile, überfüllte oder nicht transportfähige Verpackung zurückzuführen sind, fallen in den Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
7.2 Versandlabel, Adressierung und Kennzeichnung
Sofern nicht ausdrücklich ein Service vereinbart und bestätigt wurde, bei dem der Transportpartner ein Versandlabel mitbringt oder die Kennzeichnung an einer Annahmestelle erfolgt, muss das aktuelle Versandlabel durch den Auftraggeber ausgedruckt und gut sichtbar am Gepäckstück oder an der Transportverpackung befestigt werden.
Das Versandlabel muss flach, faltenfrei, dauerhaft und eindeutig lesbar angebracht werden. Es darf nicht verdeckt, überklebt, beschädigt oder mehrdeutig platziert sein.
Alte Airline-Anhänger, Hotelanhänger, Gepäckabschnitte, Barcodes, frühere Versandlabels oder sonstige alte oder mehrdeutige Kennzeichnungen müssen vollständig entfernt oder eindeutig unkenntlich gemacht werden.
Mehrdeutige, alte oder widersprüchliche Kennzeichnungen können zu Fehlleitungen, Verzögerungen, Rücksendungen, Adresskorrekturen oder Nachberechnungen führen.
7.3 Besondere Verpackungsvorgaben für Sondergepäck
Für Sondergepäck gelten besondere Anforderungen an Verpackung, Sicherung und Transportfähigkeit. Je nach Art des Gepäcks kann eine gesonderte Prüfung erforderlich sein.
Fahrräder: Fahrräder müssen in einer geeigneten stabilen Transportverpackung verpackt werden. Je nach Vorgabe können Vorderrad-Demontage, fixierter Lenker und entfernte Pedale erforderlich sein.
Golfbags: Golfbags müssen in einem geeigneten Golf-Travelcover, Hartschalen-Travelcase oder einer robusten Außenverpackung transportfähig vorbereitet werden.
Skier und Snowboards: Skier und Snowboards müssen in geeigneten Skisäcken, Boardbags, Hartschalen-Transportcases oder einer robusten Außenverpackung verpackt sein.
Kinderwagen und Buggys: Kinderwagen, Buggys und Zubehör müssen vollständig in geeigneter Kartonverpackung verpackt werden. Lose Räder, Adapter, Taschen oder Zubehörteile sind zu sichern.
Rollstühle, Rollatoren und Gehwagen: Rollstühle, Rollatoren, Gehwagen und Mobilitätshilfen müssen vollständig in geeigneter Kartonverpackung verpackt werden. Lose Teile, Körbe, Taschen, Stockhalter, Bremszüge und bewegliche Bauteile sind zu fixieren oder separat zu polstern.
Umzugskartons: Kartons müssen ausreichend stabil, tragfähig, vollständig geschlossen, an den Kanten gesichert und mit geeignetem Füllmaterial versehen sein.
7.4 Gepäckstücke als Transportverpackung
Koffer, Reisetaschen, Golfbags, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags, Travelcover, Kinderwagen-Transporttaschen sowie vergleichbare Gepäckstücke gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass Gepäckstücke im Rahmen des Transports über Förderanlagen, Umschlagsdepots, Sortieranlagen, Fahrzeuge, Luftfracht-, Paket-, Kurier-, Express- oder sonstige Netzwerkstrukturen bewegt werden können. Dabei können sie transporttypisch sortiert, gestapelt, umgeschlagen, gescannt, verladen, zwischengelagert und weitertransportiert werden.
Transporttypische Gebrauchsspuren, äußerliche Abnutzungen oder oberflächliche Veränderungen am Gepäckstück gelten grundsätzlich nicht als ersatzfähiger Schaden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hierzu zählen insbesondere:
- Kratzer
- Abrieb
- Schleifspuren
- Verschmutzungen
- Druckstellen
- leichte Verformungen
- oberflächliche Beschädigungen
- beschädigte Rollen
- beschädigte Standfüße
- beschädigte Griffe
- beschädigte Außentaschen
- beschädigte Reißverschlüsse
- beschädigte Gurte, Halterungen oder Schlaufen
- sonstige transporttypische Gebrauchsspuren an der Außenverpackung.
Eine Haftung besteht nur nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Verlust oder vollständige Zerstörung des Transportgutes sowie für gesetzlich ersatzfähige Beschädigungen des Inhalts, soweit keine Verpackungsmängel, ausgeschlossenen Inhalte, unzureichende Deklaration oder sonstige Ausschlussgründe vorliegen.
Eine Entschädigung zum Neuwert für gebrauchte Koffer, Reisetaschen, Travelcover, Gepäckstücke oder vergleichbare Gebrauchsgegenstände ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
8. Preise, Zahlung, Stornierung, Umbuchung und Nachberechnung
8.1 Preise und Zahlungsbedingungen
Es gelten die bei der Buchung bestätigten Preise, soweit die vom Auftraggeber angegebenen Daten vollständig und zutreffend sind und keine zusätzlichen Leistungen, Zuschläge, Nachberechnungen oder Sonderaufwände entstehen.
Die Zahlung ist rechtzeitig vor Beginn der operativen Durchführung zu leisten, sofern keine abweichende schriftliche Vereinbarung getroffen wurde.
Die alexiYus GmbH kann die operative Vorbereitung, Beauftragung oder Freigabe eines Transportauftrags davon abhängig machen, dass der Rechnungsbetrag vollständig bezahlt und eindeutig zugeordnet wurde.
8.2 Stornierung, Umbuchung und Änderung von Aufträgen
Stornierungen, Umbuchungen, Adressänderungen oder sonstige Änderungen sind nur möglich, solange der Auftrag operativ noch geändert, gestoppt oder neu disponiert werden kann. Maßgeblich sind insbesondere Buchungszeitpunkt, Abholtermin, Serviceart, eingesetzter Transportpartner und aktueller Dispositionsstand.
Für Stornierungen, Umbuchungen, Adressänderungen, erneute Dispositionen oder sonstige Änderungen können Gebühren gemäß aktueller Preisliste, Buchungsbestätigung oder individueller Vereinbarung anfallen.
Bereits entstandene Fremdkosten, Dispositionskosten, Carrierkosten, Zuschläge oder sonstige auftragsbezogene Kosten können dem Auftraggeber weiterberechnet werden.
8.3 Nachberechnungen und Zuschläge
Die alexiYus GmbH ist berechtigt, Nachberechnungen vorzunehmen, wenn die tatsächlichen Sendungsdaten oder operativen Anforderungen von den bei der Buchung angegebenen Daten abweichen.
Nachberechnungen können insbesondere entstehen durch:
- höheres tatsächliches Gewicht
- abweichendes Volumengewicht
- Überschreitung von Außenmaßen oder Gurtmaß
- Sperrigkeit oder nicht förderfähige Verpackung
- nicht transportfähige oder manuell zu bearbeitende Verpackung
- Adresskorrekturen
- zweite Anfahrt oder erneute Abholung
- Umbuchung oder Neudisposition
- Lagerung
- Rücksendung
- Insel-, Außen- oder Remote-Zuschläge
- Fähr-, Inselspediteur- oder Sonderzielzuschläge
- Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Zusatzkosten
- Mehraufwand durch falsche, fehlende oder unvollständige Angaben.
Der Auftraggeber ist verpflichtet, solche berechtigten Nachberechnungen zu begleichen. Dies gilt insbesondere, wenn Gewicht, Maße, Gepäckart, Verpackungsart, Zielregion, Adresslage oder sonstige transportrelevante Angaben von den im Buchungsvorgang gemachten Angaben abweichen.
9. Abholung, Zustellung und Sonderzieladressen
9.1 Abholung
Sofern kein ausdrücklich bestätigter Terminservice vereinbart wurde, erfolgt die Abholung regelmäßig montags bis freitags innerhalb des für das konkrete Produkt vorgesehenen Tageszeitfensters. Häufig liegt dieses zwischen 09:00 Uhr und 17:00 Uhr; abweichende Zeitfenster des eingesetzten Transportpartners bleiben vorbehalten.
Ein ausgewähltes oder angegebenes Zeitfenster dient der operativen Einplanung in die jeweilige Tour und stellt keine garantierte Abholuhrzeit dar. Eine verbindliche Abholung zu einer festen Uhrzeit ist nur Bestandteil der Leistung, wenn ein entsprechender Terminservice ausdrücklich gebucht und bestätigt wurde.
Der Auftraggeber hat sicherzustellen, dass das Gepäckstück oder Transportgut am Abholtag vollständig vorbereitet, transportsicher verpackt, zugänglich und übergabebereit ist.
9.2 Fehlgeschlagene Abholung
Kann eine Abholung nicht durchgeführt werden, weil das Gepäckstück nicht bereitsteht, die Adresse nicht zugänglich ist, ein Ansprechpartner fehlt, die Übergabe durch Dritte nicht erfolgt oder die Sendung nicht transportfähig vorbereitet ist, kann eine erneute Disposition erforderlich werden.
Weitere Abholversuche, Umbuchungen, Adresskorrekturen oder erneute Dispositionen können kostenpflichtig sein. Bei Rückholprodukten mit mehreren im Tarif enthaltenen Abholversuchen richtet sich deren Anzahl nach dem konkret bestätigten Produkt.
9.3 Zustellung an Hotels, Unterkünfte und sonstige Drittstellen
Die Übergabe an Rezeptionen, Concierge-Stellen, Warenannahmen, zentrale Gepäckannahmen, Empfangsbereiche, Haushaltsangehörige, Hausverwaltungen, Ferienwohnungsverwaltungen oder sonstige empfangsberechtigte Personen an der Zieladresse gilt als ordnungsgemäße Ablieferung.
Die interne Weiterleitung, Lagerung, Zimmerzustellung, Ausgabe an den Reisenden, mögliche Verwechslung, verspätete Aushändigung oder sonstige interne Behandlung des Gepäckstücks innerhalb des Hotels, der Unterkunft oder der empfangenden Stelle liegt außerhalb des Einflussbereichs der alexiYus GmbH.
Nach ordnungsgemäßer Übergabe an eine empfangsberechtigte Stelle haftet die alexiYus GmbH nicht für Verlust, Beschädigung, Verwechslung, verspätete Ausgabe oder sonstige Ereignisse im Verantwortungsbereich der empfangenden Stelle, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.4 Flughafenservice
Gepäcksendungen zu oder von Flughäfen erfolgen nur an geeignete, personell besetzte Flughafen-Servicecenter, Gepäckaufbewahrungen, vereinbarte Übergabepunkte oder externe Betreiber, sofern diese operativ bestätigt wurden.
Eine Zustellung an Schließfächer, Gates, Sicherheitsbereiche, Check-in-Schalter, Airline-Schalter ohne Annahmevereinbarung oder unbesetzte Übergabepunkte ist nicht Bestandteil der regulären Leistung.
Check-in, Sicherheitskontrollen, Zollabfertigung, Gepäckaufgabe bei der Fluggesellschaft und rechtzeitige Übergabe an die Airline obliegen dem Auftraggeber, sofern diese Leistungen nicht ausdrücklich gesondert vereinbart und bestätigt wurden.
9.5 Frankfurt Airport und Porter-Service
Gepäcktransporte mit Absenderadresse Frankfurt Airport (FRA) können nur auf Anfrage und in Verbindung mit einem gesondert gebuchten Porter-Service durchgeführt werden.
Der Porter-Service ist nicht Bestandteil des Gepäcktransportvertrages über RTS Reisetourismusservice.de, sondern wird gesondert zwischen dem Auftraggeber und dem jeweiligen Porter-Anbieter beziehungsweise Flughafenservice vereinbart. Gepäcktransport und Porter-Service sind getrennte Leistungen und können getrennt gebucht und abgerechnet werden.
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Ausfälle, Pflichtverletzungen oder Leistungsstörungen des Porter-Dienstleisters, des Flughafenpersonals oder sonstiger Dritter, soweit diese nicht Erfüllungsgehilfen der alexiYus GmbH im gesetzlichen Sinne sind.
9.6 UPS Access Points, Paketshops und Postfilialen
Die Zustellung an oder Abholung von UPS Access Points, FedEx-Abholstellen, Paketshops, Postfilialen oder vergleichbaren Annahme- und Ausgabepunkten ist ohne ausdrückliche Vereinbarung ausgeschlossen.
Wird ein solcher Standort ausdrücklich als Zieladresse vereinbart, endet die operative Zustellung mit der Übergabe an diesen Standort.
Öffnungszeiten, Lagerfristen, Größen- und Gewichtsbeschränkungen sowie die rechtzeitige Selbstabholung liegen im Verantwortungsbereich des Auftraggebers.
Die alexiYus GmbH haftet nicht für geänderte Öffnungszeiten, Betriebsferien, vorübergehende Schließungen, Annahmestopps, Kapazitätsgrenzen, Lagerfristabläufe, Nichtabholung, Rücksendungen wegen Nichtabholung oder Kosten einer erneuten Zustellung, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
9.7 Häfen, Terminals und Kreuzfahrtbereiche
Zustellungen an Schiffe, Anleger, Hafenbereiche, Kreuzfahrtterminals, Liegeplätze, Pierbereiche, Reedereien oder touristische Übergabepunkte sind keine reguläre Standardzustellung und müssen vorab gesondert geprüft und bestätigt werden.
Eine Übergabe in sicherheitsbeschränkten Bereichen, direkt an Bord, an Crewmitglieder oder an nicht allgemein zugänglichen Hafenbereichen ist nur möglich, wenn dies ausdrücklich operativ bestätigt wurde.
9.8 Inselzustellungen
Bei Inselzustellungen kann die operative Leistung mit der Übergabe an den zuständigen Inselspediteur oder regionalen Zustellpartner enden.
Fährzeiten, Wetterbedingungen, saisonale Besonderheiten, regionale Zustellstrukturen oder inselspezifische Abläufe können zu verlängerten Laufzeiten führen.
Gesonderte Zeitfenster oder Terminwünsche sind bei Inselzustellungen häufig nur eingeschränkt oder nicht verfügbar.
10. Internationale Transporte, Schweiz und Zoll
10.1 Internationale Sendungen
Bei internationalen Transporten ist der Auftraggeber verpflichtet, sämtliche für die Durchführung erforderlichen Zoll-, Sicherheits-, Einfuhr- und Begleitunterlagen vollständig, richtig und rechtzeitig bereitzustellen.
Dies gilt insbesondere für Transporte in Nicht-EU-Länder wie die Schweiz oder das Vereinigte Königreich sowie für alle Sendungen, bei denen Zoll-, Sicherheits-, Ausfuhr-, Einfuhr- oder behördliche Prüfprozesse erforderlich sind.
Die erforderlichen Angaben können insbesondere Inhaltsbeschreibungen, Packlisten, Warenwerte, Empfängerangaben, Kontaktdaten, Verwendungszweck, Zollinhaltserklärungen sowie weitere transport- oder zollrelevante Informationen umfassen.
10.2 Transporte in die Schweiz
Transporte in die Schweiz können je nach gebuchter Leistung und Verfügbarkeit durchgeführt werden, sofern Maße, Gewicht, Inhalt, Verpackung, Dokumente und Zielregion den Anforderungen des eingesetzten Transportnetzwerks entsprechen.
Für Sendungen in die Schweiz sind in der Regel vollständige Zoll- und Inhaltsangaben erforderlich. Hierzu können insbesondere eine Zollinhaltserklärung, eine Packliste, genaue Inhaltsangaben und realistische Warenwerte gehören.
Unvollständige, falsche, widersprüchliche oder unplausible Angaben können zu Rückfragen, Verzögerungen, Lagerkosten, Rücksendungen, Nachberechnungen oder behördlichen Maßnahmen führen.
10.3 Zölle, Steuern und sonstige behördliche Kosten
Zölle, Einfuhrabgaben, Steuern, Sicherheitsgebühren, Prüfkosten, Lagerkosten, Vorlageprovisionen, behördliche Gebühren oder sonstige im Zusammenhang mit Zoll- und Einfuhrprozessen entstehende Kosten sind nicht Bestandteil der Transportvergütung, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
Solche Kosten können dem Auftraggeber, Empfänger oder einer sonst zahlungspflichtigen Partei durch Transportpartner, Zollstellen, Behörden oder andere beteiligte Stellen berechnet werden.
10.4 Verantwortung für Zollangaben und Inhalte
Der Auftraggeber ist für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Plausibilität der angegebenen Zoll-, Inhalts- und Warenwertangaben verantwortlich.
Die alexiYus GmbH übernimmt keine Verantwortung für unzutreffende Inhaltsangaben, falsche Warenwerte, fehlende Dokumente, unvollständige Packlisten, unzulässige Inhalte oder Verstöße gegen Einfuhr-, Ausfuhr-, Zoll-, Sicherheits- oder Transportvorschriften, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
10.5 Keine Haftung für zoll- oder behördenbedingte Verzögerungen
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Verzögerungen, Kosten, Rückfragen, Rücksendungen, Beschlagnahmen, Prüfungen, Einlagerungen oder sonstige Folgen, die durch Zollkontrollen, Sicherheitskontrollen, Einfuhrverbote, Ausfuhrverbote, unvollständige Unterlagen, unrichtige Warenwerte, unklare Inhaltsangaben oder behördliche Maßnahmen entstehen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies gilt auch dann, wenn eine Sendung aufgrund von Zoll-, Sicherheits- oder Behördenvorgaben nicht, nur verzögert, nur nach Nachreichung weiterer Unterlagen oder nur gegen Zahlung weiterer Kosten weiterbefördert werden kann.
11. Laufzeiten
11.1 Regellaufzeiten und Erfahrungswerte
Angegebene Laufzeiten sind unverbindliche Regellaufzeiten und Erfahrungswerte, sofern nicht ausdrücklich ein verbindlicher Terminservice, Express-Terminservice oder Direktservice schriftlich bestätigt wurde.
Die tatsächliche Laufzeit hängt insbesondere von der gebuchten Leistung, der Abholadresse, der Zieladresse, dem Zielgebiet, dem Transportnetzwerk, dem Buchungszeitpunkt, der Verfügbarkeit und den operativen Abläufen des eingesetzten Transportpartners ab.
11.2 Abholtag, Wochenenden und Feiertage
Der Abholtag zählt grundsätzlich nicht als Transporttag.
- Wochenenden und gesetzliche Feiertage zählen nicht als reguläre Transporttage. Dies gilt insbesondere bei nationalen Gepäcktransporten, internationalen Sendungen, Inselzustellungen, Flughafenleistungen, Zollsendungen und Express-Gepäcktransporten, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes bestätigt wurde.
11.3 Mögliche Laufzeitverzögerungen
Transportzeiten können sich aus unterschiedlichen Gründen verlängern. Verzögerungen können insbesondere entstehen durch:
- Wochenenden und Feiertage
- hohes Sendungsaufkommen
- Verkehrsaufkommen
- Witterungseinflüsse
- Zollkontrollen und Sicherheitsprüfungen
- Peak- und Saisonzeiten
- operative Störungen im Transportnetzwerk
- Fähr-, Flug- oder Inselverbindungen
- Remote-, Außen- oder Sonderzielzustellungen
- fehlende, unvollständige oder fehlerhafte Dokumente
- unvollständige oder unklare Adressangaben
- nicht transportfähig vorbereitete Gepäckstücke.
11.4 Keine Laufzeitgarantie ohne bestätigten Terminservice
Eine verbindliche Laufzeitgarantie besteht nur, wenn ein entsprechender Express-, Termin-, Direkt- oder Sonderservice ausdrücklich gebucht und durch die alexiYus GmbH bestätigt wurde.
Ohne eine solche ausdrückliche Bestätigung stellen Angaben zu Laufzeiten, Lieferzeiträumen, Regellaufzeiten oder voraussichtlichen Zustellungen keine Garantie für eine Zustellung zu einem bestimmten Zeitpunkt dar.
11.5 Reiseplanung und Zeitpuffer
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Reiseplanung einen ausreichenden Zeitpuffer einzuplanen. Dies gilt besonders bei Flugreisen, Kreuzfahrten, Hotelanreisen, Kuraufenthalten, Inselreisen, internationalen Sendungen, Zollsendungen und zeitkritischen Reisesituationen.
RTS Reisetourismusservice.de empfiehlt, Gepäcktransporte nicht so knapp zu buchen, dass eine abweichende Regellaufzeit unmittelbar zu Reiseproblemen, Anschlussverlusten oder zusätzlichen Reisekosten führen kann.
12. Haftung
12.1 Gesetzliche Haftungsgrundlagen
Die Haftung richtet sich nach den jeweils zwingend anwendbaren gesetzlichen Vorschriften. Hierzu gehören insbesondere Vorschriften des Handelsgesetzbuches (HGB), der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder sonstige anwendbare zwingende transportrechtliche Regelungen.
Haftungshöchstgrenzen bestimmen sich nach den jeweils einschlägigen gesetzlichen Vorschriften. Bei nationalen Straßentransporten kann die Haftung insbesondere nach den §§ 431 ff. HGB auf 8,33 Sonderziehungsrechte je Kilogramm Rohgewicht des Gutes begrenzt sein. Bei internationalen Straßentransporten nach der CMR kann ebenfalls eine Haftungsbegrenzung von 8,33 Sonderziehungsrechten je Kilogramm Rohgewicht maßgeblich sein.
12.2 Haftung der alexiYus GmbH
Die alexiYus GmbH haftet im Rahmen der gesetzlichen Vorschriften für eigenes Verschulden, insbesondere für eigenes Organisationsverschulden.
Soweit die physische Beförderung durch ein rechtlich selbständiges Transport-, Fracht-, Kurier-, Paket-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk- oder Serviceunternehmen durchgeführt wird, gelten für die Durchführung und Haftung die jeweils anwendbaren gesetzlichen transportrechtlichen Regelungen sowie die gesetzlich zulässigen Haftungsbegrenzungen.
12.3 Ausschluss oder Einschränkung der Haftung
Die nachfolgenden Haftungsausschlüsse und -beschränkungen gelten nicht bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit, Verletzung wesentlicher Vertragspflichten sowie nicht, soweit zwingende gesetzliche oder transportrechtliche Vorschriften entgegenstehen.
Eine Haftung ist ausgeschlossen oder eingeschränkt, soweit der Schaden oder die Verzögerung insbesondere auf einen der folgenden Umstände zurückzuführen ist:
ungeeignete, unzureichende oder beschädigte Verpackung,
falsche, unvollständige oder missverständliche Angaben des Auftraggebers,
alte, nicht entfernte oder mehrdeutige Versandlabel, Barcodes oder Gepäckanhänger,
ausgeschlossene, verbotene oder nicht deklarierte Inhalte,
Gefahrgut, Akkus, Batterien oder gefahrgutähnliche Inhalte ohne vorherige Freigabe,
transporttypische Gebrauchsspuren an Gepäckstücken oder Transportverpackungen,
hotelinterne Lagerung, Weiterleitung, Ausgabe oder Behandlung des Gepäckstücks,
nicht rechtzeitige Selbstabholung an Access Points, Paketshops, Postfilialen oder sonstigen Annahmestellen,
- Zoll-, Sicherheits- oder behördliche Maßnahmen
- höhere Gewalt, Witterung, Streik, behördliche Eingriffe oder Netzwerkstörungen
mittelbare Schäden, Folgeschäden oder entgangener Gewinn, soweit ein Ausschluss gesetzlich zulässig ist.
12.4 Keine Haftung für Reisefolgeschäden
Eine Haftung für mittelbare Schäden und Reisefolgeschäden ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Dies betrifft insbesondere:
- verpasste Flüge
- verpasste Kreuzfahrten
- verpasste Bahn-, Bus- oder Anschlussverbindungen
- Hotelkosten
- Umbuchungskosten
- Mietwagenkosten
- Ersatzkäufe
- zusätzliche Reisekosten
- entgangene Urlaubsfreude
- entgangenen Gewinn
sonstige mittelbare Vermögensschäden.
12.5 Gepäckstücke als Transportverpackung
Die Regelungen zu Gepäckstücken als Transportverpackung gelten auch im Rahmen der Haftung. Koffer, Reisetaschen, Travelcover, Golfbags, Skisäcke, Snowboardbags, Dufflebags und vergleichbare Gepäckstücke gelten grundsätzlich als Transportverpackung für den darin befindlichen Inhalt.
Eine Haftung für äußerliche Gebrauchsspuren, Kratzer, Abrieb, Schleifspuren, Verschmutzungen, Druckstellen, beschädigte Rollen, Griffe, Standfüße, Reißverschlüsse, Außentaschen, Gurte oder sonstige transporttypische Veränderungen am Gepäckstück selbst ist ausgeschlossen, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Eine Haftung besteht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften für Verlust, vollständige Zerstörung, erhebliche strukturelle Beschädigungen des Transportgutes sowie für gesetzlich ersatzfähige Beschädigungen des Inhalts, soweit keine Ausschlussgründe wie Verpackungsmängel, ausgeschlossene Inhalte, unzureichende Deklaration oder sonstige vom Auftraggeber zu vertretende Umstände vorliegen.
13. Höhere Gewalt, Netzwerkstörungen und außergewöhnliche Ereignisse
Die alexiYus GmbH haftet nicht für Leistungsstörungen, Verzögerungen, Ausfälle oder Schäden, die durch höhere Gewalt oder durch außergewöhnliche Ereignisse verursacht werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
Hierzu gehören insbesondere Naturereignisse, extreme Witterung, Unwetter, Streik, Aussperrung, behördliche Maßnahmen, Grenzschließungen, Zollmaßnahmen, Sicherheitsmaßnahmen, Verkehrsstörungen, IT-Störungen, technische Ausfälle, Energieausfälle, Störungen in Transportnetzwerken, Carrier-Störungen, Flugausfälle, Fährprobleme oder vergleichbare Ereignisse, die außerhalb des unmittelbaren Einflussbereichs der alexiYus GmbH liegen.
Dies gilt auch für Verzögerungen oder Leistungsstörungen, die durch Betriebsstörungen, Kapazitätsengpässe, saisonale Spitzenzeiten, Sicherheitskontrollen, Zollprüfungen, Remote- oder Inselzustellungen sowie durch nicht vorhersehbare Ereignisse im Netzwerk eines eingesetzten Transport-, Kurier-, Fracht-, Paket-, Express-, Luftfracht- oder Serviceunternehmens entstehen.
Soweit ein Auftrag aufgrund solcher Umstände nicht, nur verspätet, nur verändert oder nur mit zusätzlichem Aufwand durchgeführt werden kann, bleibt die alexiYus GmbH berechtigt, den Auftrag operativ anzupassen, neu zu disponieren oder – sofern erforderlich – abzulehnen, zu stoppen oder zurückzuführen.
Bereits entstandene Fremdkosten, Carrierkosten, Lagerkosten, Rücksendekosten, Zusatzkosten oder sonstige auftragsbezogene Kosten können dem Auftraggeber weiterberechnet werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist und die Kosten nicht von der alexiYus GmbH zu vertreten sind.
14. Reklamationen, Schadensanzeige und Nachverfolgung
14.1 Anzeige von Schäden, Verlusten oder Fehlmengen
Offensichtliche Schäden, Verluste, Fehlmengen oder äußerlich erkennbare Auffälligkeiten sind unverzüglich bei Ablieferung anzuzeigen und möglichst schriftlich oder in anderer geeigneter Form zu dokumentieren.
Nicht äußerlich erkennbare Schäden sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung anzuzeigen. Die gesetzlich vorgesehenen Anzeige- und Ausschlussfristen sind einzuhalten.
Bei nationalen Transporten sind äußerlich nicht erkennbare Schäden regelmäßig innerhalb von sieben Tagen nach Ablieferung anzuzeigen. Ansprüche wegen einer möglichen Überschreitung der Lieferfrist können ebenfalls gesetzlichen Ausschlussfristen unterliegen.
14.2 Dokumentation und Mitwirkung des Auftraggebers
Der Auftraggeber ist verpflichtet, bei der Prüfung einer Reklamation mitzuwirken und alle erforderlichen Informationen, Nachweise und Unterlagen bereitzustellen.
Hierzu können insbesondere gehören:
- Sendungsnummer oder Auftragsnummer
- Fotos des Gepäckstücks oder Transportgutes
- Fotos der Außenverpackung und Innenverpackung
- Fotos des Versandlabels und der Adresskennzeichnung
- Beschreibung des behaupteten Schadens oder Verlustes
- Nachweise zum Inhalt und zum Wert des Transportgutes
- Zustellnachweise, Ablieferbelege oder Empfangsbestätigungen
- Angaben zur Verpackung und Vorbereitung des Gepäckstücks
- sonstige für die Prüfung erforderliche Unterlagen.
Verpackung, Gepäckstück, Fotos, Sendungsdaten, Zustellnachweise und sonstige Nachweise sind bis zum Abschluss der Prüfung aufzubewahren.
14.3 Tracking-, Scan- und Statusdaten
Die operative Nachverfolgung erfolgt anhand der verfügbaren Tracking-, Scan-, Carrier- und Statusdaten des jeweils eingesetzten Transportnetzwerks.
Maßgeblich für den Transportstatus sind die im jeweiligen Transportnetzwerk gespeicherten Tracking-, Scan- und Statusinformationen.
Trackingdaten können zeitverzögert aktualisiert werden. Aus einer zeitweisen fehlenden Aktualisierung des Trackings ergibt sich allein noch kein Verlustnachweis und keine Garantie für einen bestimmten Sendungsstatus.
14.4 Prüfung durch Transport- und Logistikpartner
Soweit die physische Beförderung durch ein rechtlich selbständiges Transport-, Kurier-, Fracht-, Paket-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk- oder Serviceunternehmen durchgeführt wurde, kann die Prüfung einer Reklamation von den Prüfprozessen und Nachweisanforderungen des jeweiligen Transportpartners abhängen.
Der Auftraggeber hat die hierfür erforderlichen Angaben und Unterlagen rechtzeitig bereitzustellen. Unvollständige oder verspätet eingereichte Unterlagen können die Bearbeitung verzögern oder die Durchsetzung von Ansprüchen erschweren.
14.5 Keine Anerkennung ohne Prüfung
Die Entgegennahme einer Reklamation, Schadensmeldung oder Verlustmeldung stellt kein Anerkenntnis einer Haftung dar.
Eine Entscheidung über eine mögliche Haftung, Ersatzleistung oder Weiterleitung an einen Transportpartner erfolgt erst nach Prüfung des Sachverhalts, der gesetzlichen Voraussetzungen, der vorhandenen Nachweise und der jeweils anwendbaren Haftungsregeln.
15. Widerruf
15.1 Gesetzliches Widerrufsrecht für Verbraucher
Verbrauchern steht ein gesetzliches Widerrufsrecht zu, soweit dieses nicht gesetzlich ausgeschlossen ist oder nach den gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlischt.
Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
15.2 Beginn der Leistung vor Ablauf der Widerrufsfrist
Beauftragt der Verbraucher die alexiYus GmbH ausdrücklich damit, bereits vor Ablauf der gesetzlichen Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung zu beginnen, kann das Widerrufsrecht nach Maßgabe der gesetzlichen Vorschriften vorzeitig erlöschen.
Dies gilt insbesondere, wenn die alexiYus GmbH oder ein beauftragter Transport-, Kurier-, Fracht-, Paket-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk- oder Servicepartner auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers bereits mit der operativen Vorbereitung, Disposition, Beauftragung, Abholung, Übergabe oder sonstigen Ausführung der gebuchten Leistung begonnen hat.
15.3 Wertersatz bei begonnener Leistung
Wird die Dienstleistung auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist begonnen und widerruft der Verbraucher den Vertrag anschließend wirksam, kann der Verbraucher verpflichtet sein, Wertersatz für die bis zum Widerruf bereits erbrachten Leistungen zu leisten.
Bereits entstandene Fremdkosten, Carrierkosten, Dispositionskosten, Abholkosten, Rückholkosten, Lagerkosten, Zollkosten, Sicherheitskosten, Porter-Kosten oder sonstige auftragsbezogene Kosten können hierbei berücksichtigt werden, soweit dies gesetzlich zulässig ist.
15.4 Erlöschen des Widerrufsrechts bei vollständiger Leistungserbringung
Das Widerrufsrecht kann erlöschen, wenn die Dienstleistung vollständig erbracht wurde und mit der Ausführung erst begonnen wurde, nachdem der Verbraucher ausdrücklich zugestimmt hat, dass die alexiYus GmbH vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Leistung beginnen darf, und der Verbraucher seine Kenntnis davon bestätigt hat, dass er bei vollständiger Vertragserfüllung sein Widerrufsrecht verliert.
15.5 Transporttermine und kurzfristige Buchungen
Bei kurzfristigen Buchungen, zeitkritischen Transporten, Expressleistungen, Flughafenleistungen, Inseltransporten, internationalen Transporten, Porter-Services, Sonderfahrten oder sonstigen dispositionsintensiven Leistungen kann die operative Vorbereitung unmittelbar nach der Buchung beginnen.
Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass solche Leistungen häufig nur durchgeführt werden können, wenn die alexiYus GmbH oder der eingesetzte Servicepartner kurzfristig disponiert, Transportkapazitäten reserviert, Unterlagen vorbereitet oder Transportpartner beauftragt.
15.6 Kein Ausschluss zwingender Verbraucherrechte
Zwingende gesetzliche Verbraucherrechte bleiben unberührt. Diese Regelungen beschränken gesetzliche Widerrufsrechte nur insoweit, wie dies nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen Vorschriften zulässig ist.
16. Datenschutz
16.1 Verarbeitung personenbezogener Daten
Die alexiYus GmbH verarbeitet personenbezogene Daten ausschließlich im Rahmen der jeweils geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften.
Die Verarbeitung erfolgt insbesondere zur Bearbeitung von Anfragen, zur Buchungsabwicklung, zur Organisation und Durchführung von Transport-, Gepäck-, Reise-, Kurier-, Express-, Sonder- und Touristikdienstleistungen, zur Zahlungsabwicklung, zur Kundenkommunikation, zur Sendungsverfolgung sowie zur Bearbeitung von Reklamationen.
16.2 Erforderliche Daten für die Auftragsdurchführung
Für die Durchführung eines Auftrags können insbesondere folgende Daten verarbeitet werden:
Name und Kontaktdaten des Auftraggebers,
- Name und Kontaktdaten von Absender und Empfänger
- Abholadresse und Zustelladresse
- Telefonnummern und E-Mail-Adressen für Rückfragen
- Buchungs-, Auftrags- und Zahlungsdaten
- Sendungs-, Tracking- und Statusdaten
- Angaben zu Gepäckart, Gewicht, Maßen und Inhalt
- Hotel-, Reise-, Flug-, Hafen-, Flughafen- oder Unterkunftsangaben, soweit diese für die Leistung erforderlich sind
- Zoll-, Inhalts-, Warenwert- und Begleitdokumente bei internationalen oder zollpflichtigen Sendungen.
16.3 Weitergabe an Transport- und Servicepartner
Zur Durchführung des Auftrags dürfen personenbezogene Daten an nationale und internationale Transport-, Kurier-, Fracht-, Paket-, Express-, Luftfracht-, Netzwerk-, Zoll-, Sicherheits-, Zahlungs- und Servicepartner übermittelt werden, soweit dies zur Durchführung, Abwicklung, Nachverfolgung, Zustellung, Abrechnung oder Reklamationsbearbeitung erforderlich ist.
Dies kann insbesondere eingesetzte Transportpartner, Carrier, Kurierdienste, Paketdienste, Frachtführer, Flughafenservice-Anbieter, Porter-Dienste, Hotels, Annahmestellen, Zahlungsdienstleister, Zollstellen, Behörden oder sonstige an der Durchführung beteiligte Stellen betreffen.
16.4 Internationale Datenübermittlung
Bei internationalen Transporten oder Leistungen mit Auslandsbezug kann eine Übermittlung personenbezogener Daten in andere Länder erforderlich sein.
Dies gilt insbesondere, wenn Transportpartner, Zollstellen, Sicherheitsstellen, Behörden, Netzwerkunternehmen, Servicepartner oder Empfänger im Ausland an der Durchführung des Auftrags beteiligt sind.
16.5 Sendungsverfolgung und Statusinformationen
Zur Nachverfolgung von Sendungen können Tracking-, Scan-, Status- und Zustelldaten verarbeitet und an den Auftraggeber, Empfänger, beteiligte Servicepartner oder sonstige berechtigte Stellen übermittelt werden.
Tracking- und Statusdaten können zeitverzögert, unvollständig oder abhängig vom jeweiligen Transportnetzwerk dargestellt werden.
16.6 Weitere Informationen zum Datenschutz
Weitere Informationen zur Verarbeitung personenbezogener Daten, zu Rechtsgrundlagen, Speicherdauer, Betroffenenrechten, Kontaktmöglichkeiten und sonstigen datenschutzrechtlichen Hinweisen ergeben sich aus der jeweils aktuellen Datenschutzerklärung der alexiYus GmbH beziehungsweise der genutzten Buchungsseite.
Die Datenschutzerklärung ist über die jeweilige Webseite oder Buchungsplattform abrufbar.
17. Schlussbestimmungen
17.1 Anwendbares Recht
Für Verträge, Buchungen, Aufträge und sonstige Rechtsbeziehungen mit der alexiYus GmbH gilt deutsches Recht, soweit keine zwingenden internationalen Vorschriften entgegenstehen.
Zwingende gesetzliche Vorschriften, insbesondere des Transportrechts, des Verbraucherschutzrechts, der CMR, des Montrealer Übereinkommens oder sonstiger zwingend anwendbarer Regelungen, bleiben unberührt.
17.2 Gerichtsstand
Gerichtsstand für Kaufleute, juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist Hamburg, soweit gesetzlich zulässig.
Die alexiYus GmbH bleibt berechtigt, Ansprüche auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers oder an einem sonst gesetzlich zulässigen Gerichtsstand geltend zu machen.
17.3 Verbraucherstreitbeilegung
Die alexiYus GmbH ist weder verpflichtet noch bereit, an Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle teilzunehmen, sofern keine gesetzliche Pflicht hierzu besteht.
17.4 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen ganz oder teilweise unwirksam, undurchführbar oder nicht Vertragsbestandteil sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gelten die gesetzlichen Vorschriften. Entsprechendes gilt für etwaige Regelungslücken.
17.5 Vorrang zwingender gesetzlicher Vorschriften
Soweit einzelne Regelungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen mit zwingenden gesetzlichen Vorschriften unvereinbar sein sollten, gehen die zwingenden gesetzlichen Vorschriften vor.
Dies gilt insbesondere für zwingende Vorschriften des Handelsgesetzbuches, der CMR, des Montrealer Übereinkommens, des Verbraucherrechts sowie sonstiger zwingend anwendbarer nationaler oder internationaler Vorschriften.
18. Kontakt
Vertragspartner und Betreiber von RTS Reisetourismusservice.de ist:
alexiYus GmbH
HAC Hamburg Airport Center
Flughafenstraße 52a
22335 Hamburg
Deutschland
Telefon: +49 (0)40 398398
E-Mail: kundenservice@reisetourismusservice.de
Anfragen zu Buchungen, Transportaufträgen, Gepäckservice, Express-Gepäcktransport, Flughafenservice, Inseltransporten, internationalen Gepäcktransporten, Reklamationen oder sonstigen Serviceleistungen können über die jeweils auf RTS Reisetourismusservice.de angegebenen Kontaktwege gestellt werden.
Für eine schnelle Zuordnung sollten bei Rückfragen nach Möglichkeit die Auftragsnummer, Buchungsnummer, Sendungsnummer, der Name des Auftraggebers sowie Abhol- und Zieladresse angegeben werden.
RTS Reisetourismusservice.de ist eine Dienstleistungsmarke der alexiYus GmbH.