AGB Allgemeine Geschäftsbedingungen
(RTS) Reisetourismusservice.de (alexiyus GmbH)
1. Geltung
1.1
Die alexiyus GmbH (RTS) ist ein Transport- und Touristikdienstleister, der in Zusammenarbeit mit eigenständigen Kurierunternehmen im Netzwerk der DER KURIER GmbH & Co. KG die Abholung, Beförderung und Zustellung von Termin- und Express-Sendungen sowie die Durchführung von Sonderaufträgen im Inland und grenzüberschreitenden Verkehr übernimmt.
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB") regeln die vertraglichen Beziehungen zwischen der alexiyus GmbH und der Dienstleistungsmarke "Reisetourismusservice.de" (RTS) sowie ihren Kunden (nachfolgend "Auftraggeber") im Rahmen des Gepäckservice. Die AGB gelten insbesondere für die Abholung, Beförderung und Zustellung von Reisegepäck, jeglicher Art von Gepäck, Mobilitätshilfen sowie Fahrrädern (nachfolgend "Sendung" oder "Sendungen"), gemäß der jeweils gültigen Preis- und Leistungsübersicht.
1.2
Zwingende gesetzliche Vorschriften – insbesondere aus dem Handelsgesetzbuch (HGB), bei internationalen Beförderungen der Convention on the Contract for the International Carriage of Goods by Road (CMR), des Montrealer Übereinkommens oder des Warschauer Abkommens – in jeweils aktueller Fassung, gehen diesen AGB im Rang vor. Die Anwendung der Allgemeinen Deutschen Spediteurbedingungen (ADSp) ist ausdrücklich ausgeschlossen.
Ergänzend gelten die Vorschriften des § 461 HGB zur Haftung des Spediteurs (Frachtgeschäft) sowohl für Kaufleute als auch für Nichtkaufleute, soweit diese AGB keine abweichenden Regelungen enthalten. RTS haftet für Schäden, die durch Verlust oder Beschädigung des in ihrer Obhut befindlichen Gutes entstehen, nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen (§§ 426, 427, 429, 430, 431 Abs. 1, 2, 4, §§ 432, 434-436 HGB). Für andere Schäden haftet RTS, wenn eine ihr nach § 454 HGB obliegende Pflicht schuldhaft verletzt wurde. Die Haftung entfällt, wenn der Schaden auch durch die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns nicht hätte abgewendet werden können. Hat ein Verhalten des Versenders oder ein besonderer Mangel des Gutes den Schaden mitverursacht, so bestimmen sich Ersatzpflicht und Umfang nach dem jeweiligen Verursachungsanteil.
Diese Bedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, selbst wenn sie nicht erneut ausdrücklich vereinbart werden.
2. Leistungsumfang und Beförderungshindernisse
2.1
Sendungen werden im Rahmen des multimodalen Begegnungsverkehrs der DER KURIER GmbH & Co. KG, Neuenstein, als Sammelladung transportiert und innerhalb der Depots sowie Umschlagplätze über automatische Bandanlagen sortiert. Bei Eingang im Versanddepot, beim Durchlaufen eines Umschlagplatzes, bei Ankunft im Empfangsdepot, bei Übernahme durch den Zustellfahrer sowie bei der Auslieferung werden Sendungen automatisch digital gescannt, verwogen, fotografiert und vermessen; Datum und Uhrzeit werden registriert. Weitere Schnittstellendokumentationen erfolgen nicht. Alle Dienstleistungsangebote von RTS sind freibleibend.
Der Auftrag gilt mit ordnungsgemäßer Übergabe an den Empfänger gemäß Ziffern 3.3, 3.4 oder 3.5 dieser AGB als erfüllt.
RTS ist berechtigt, einen Auftrag zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen; eine Annahmepflicht besteht nicht. Die Buchung über www.Reisetourismusservice.de stellt ein freibleibendes Vertragsangebot dar.
Die Aufträge werden aufgrund der Vielzahl nicht vorab auf Richtigkeit überprüft. Das Entgelt einschließlich aller Zuschläge ist vom Besteller zu entrichten, sofern nichts anderes vereinbart wurde. RTS ist berechtigt, die Ausführung ihrer Leistung von einer vorherigen Rechnungszahlung abhängig zu machen. Alle Vereinbarungen über besondere Leistungsberechtigungen (z.B. Voucher, Gutscheine) stehen unter Vorbehalt der vorherigen Rechnungsbegleichung. Storno- und Umbuchungsgebühren sowie etwaige Bearbeitungskosten sind umgehend auszugleichen.
Der Besteller ist verpflichtet, empfangene Sendungen und Leistungen unverzüglich auf Mängelfreiheit zu prüfen und etwaige Beanstandungen unverzüglich schriftlich zu rügen. Erfolgt innerhalb von 7 Tagen keine schriftliche Rüge, gelten Abweichungen als genehmigt. Änderungen der ausgeschriebenen oder bestätigten Preise für Transport- und Servicedienstleistungen bleiben vorbehalten, insbesondere bei Wechselkursänderungen, Anpassungen durch beteiligte Transportunternehmen, Fluggesellschaften oder Agenturen, unvorhersehbaren Ereignissen oder behördlichen Tarif- bzw. Steueränderungen.
Nach Buchung erhält der Besteller eine Bestellbestätigung per E-Mail. Die Gepäckstücke werden nach Übernahme in den regionalen Depots verwogen und vermessen. Stellt RTS Abweichungen im Gewicht oder in der Dienstleistung zur Bestellung fest, erfolgt eine Nachberechnung gemäß der gültigen Preis- und Serviceübersicht mit einer Extragebühr von 9,50 EUR. Der Besteller verpflichtet sich, die zusätzliche Dienstleistung oder das nachgewiesene tatsächliche oder Volumengewicht gemäß Preis- und Serviceübersicht zu vergüten. Als Nachweis dienen die jeweiligen Transportdatenblätter und der Sendungsstatusbericht.
RTS ist berechtigt, jederzeit Auskunft über den Inhalt der Sendung(en) zu verlangen, auch nach erfolgter Übernahme. Verweigert der Auftraggeber die Auskunft oder ist sie nicht rechtzeitig einholbar, ist RTS zur Öffnung der Sendung berechtigt. Nach Übergabe der Sendung(en) an RTS ist eine ordentliche Kündigung des Vertrags durch den Auftraggeber ausgeschlossen; das Recht zur außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt.
2.2
RTS ist nicht verpflichtet, Untersuchungen oder Maßnahmen zur Erhaltung oder Besserung des Gutes oder dessen Verpackung durchzuführen.
2.3
Nach Übergabe erteilte Weisungen sind für RTS nicht bindend. Die §§ 418 Abs. 1–5 und 419 HGB finden keine Anwendung. Bei Beförderungs- oder Ablieferungshindernissen bei Termin- und Expresssendungen wird der Besteller unverzüglich benachrichtigt, um Weisung einzuholen. Ist eine Weisung nicht zeitnah zu erlangen, kann RTS im Interesse des Bestellers angemessene Maßnahmen, insbesondere eine Rückbeförderung, ergreifen. Kosten hierfür sind vom Besteller zu ersetzen, soweit das Hindernis nicht RTS zuzurechnen ist.
2. Leistungsumfang und Hindernisse (Fortsetzung)
2.4
Die Abholung der Sendungen wird auf den von RTS vorgesehenen Übergabequittungen oder elektronischen Belegen bestätigt. Übergaben erfolgen grundsätzlich persönlich, sofern nicht anders vereinbart. Für unpersönliche Übergaben übernimmt RTS keine Haftung hinsichtlich Durchführung des Transportes, Anzahl oder Inhalt des Gepäcks.
Die Übermittlung von Sendungsdaten durch den Besteller via Datenfernübertragung an RTS begründet keinen Anschein für die tatsächliche Übergabe der in der elektronischen Versandliste aufgeführten Sendungen. RTS ist nicht verpflichtet, die elektronisch übermittelten Daten mit den tatsächlich übergebenen Sendungen abzugleichen, es sei denn, dies wurde einzelvertraglich vereinbart. Für nachträgliche Datenänderungen des Bestellers an einer bereits bestehenden Buchung übernimmt RTS keine Haftung für einen etwaigen Abgleich. Das Unterbleiben einer Differenzmitteilung gilt weder als Bestätigung der Versandliste noch als Empfangsbestätigung.
2.5
Die Zustellung der Sendungen wird auf den dafür vorgesehenen Übergabequittungen oder elektronischen Belegen quittiert. Zustellungen erfolgen persönlich, sofern nicht anders vereinbart. Für unpersönliche Übergaben übernimmt RTS keine Haftung hinsichtlich Durchführung des Transportes, Anzahl oder Inhalt des Gepäcks.
Abholungen in Deutschland finden montags bis freitags statt, Zustellungen montags bis samstags (ausgenommen Inseln). Die Regellaufzeit innerhalb Deutschlands beträgt einen Arbeitstag bis Haus des Empfängers (erste Tür). Für internationale Sendungen variiert die Regellaufzeit je nach Land zwischen 1 und 5 Arbeitstagen. Abhol- und Zustellzeiten können sich aufgrund unvermeidbarer Ereignisse wie Verkehr, Unfall, Verspätungen im Logistiknetzwerk, Zollkontrollen oder Feiertagen verzögern – sie gelten dennoch als im garantierten Zeitfenster erbracht. Im Ausland erfolgen Abhol- und Zustellungen i.d.R. an Arbeitstagen (Mo–Fr). Transportzeiten ins und aus dem Ausland sind Regellaufzeiten; der Abholtag zählt nicht als Transporttag. Fehlerhafte Datenübermittlung innerhalb oder außerhalb der Logistiknetzwerke sowie durch Fahrer können zu weiteren Verzögerungen führen; eine Garantie wird nicht übernommen.
2.5.1
Bei Termin- und Expresssendungen erfolgt ein zweiter Abhol- oder Zustellversuch ausschließlich nach erneuter Beauftragung durch den Besteller und gegen gesondertes Entgelt.
2.5.2
Zustellungen können bei gewerblichen Empfängern an der Warenannahme oder – beispielsweise bei Hotels – an der Rezeption erfolgen. Eine Zustellung an Postfachadressen oder vergleichbare Sonderadressen ist nur nach Rücksprache und individueller Vereinbarung mit dem RTS-Kundenservice möglich.
2.5.3
Im Interesse einer schnellen Zustellung können Sendungen, sofern der Empfänger beim ersten Versuch nicht angetroffen wird, auch bei einer im Haushalt oder Betrieb anwesenden Person oder – falls auch das nicht möglich ist – bei einem Nachbarn abgegeben werden, sofern nach den Umständen davon auszugehen ist, dass diese Person zur Annahme berechtigt ist.
Nachbar ist eine Person, die im selben oder im nächstgelegenen Gebäude wohnt oder arbeitet. Ist auch dies nicht möglich, kann die Sendung in einem nahegelegenen RTS-Depot zur Abholung durch den Empfänger hinterlegt werden. Der Empfänger wird durch eine ausgefüllte Benachrichtigungskarte darüber informiert, wo er seine Sendung abholen kann. Bei ausdrücklich vereinbarter „persönlicher Zustellung“ entfällt jede alternative Zustellung.
Zuschläge und Gebühren für Zubringerleistungen wie Bergbahnen, Fähren, Zollabfertigung, Einlagerung an Flughäfen oder sonstige Zusatzleistungen werden gesondert berechnet und sind nicht im Transportpreis enthalten. Für Auslagen erhebt RTS eine Gebühr von 9,90 EUR. Die Zustellung erfolgt an die auf der Sendung angegebenen Adressdaten; bei Zustellung auf Schiffen nach Hafen und Schiffsnamen durch persönliche Übergabe gegen Unterschrift. Am Flughafen wird das Gepäck in der Gepäckaufbewahrung abgegeben, wo es gegen Ausweis und Flugticket abgeholt werden kann. Gebühren für die Gepäckaufbewahrung (z.B. an Flughäfen) sind vor Ort durch den Besteller zu tragen. RTS hat auf diese Extragebühren keinen Einfluss. Zustellungen in Schließfächer werden nicht vorgenommen.
2.5.4
Bei der Zustellung von Sendungen quittiert die Empfangsperson den Erhalt auf einem Handscanner oder in Ausnahmefällen auf einer Rollkarte. Die in digitalisierter Form vorliegende Unterschrift gilt als Abliefernachweis.
2.5.5
Hat der Empfänger eine Abstellgenehmigung erteilt, gilt die Sendung als zugestellt, sobald sie an der in der Genehmigung bezeichneten Stelle abgestellt wurde.
2.6
Gibt der Besteller Sendungen unter Nutzung des „FlexDeliveryService“ an RTS auf (d.h. unter Angabe der Empfänger-E-Mail-Adresse), so erhält der Sendungsempfänger nach Kontaktaufnahme durch RTS die Möglichkeit, auf die Zustellung unmittelbar Einfluss zu nehmen. Weisungen des Empfängers gelten gegenüber RTS als Weisungen des Bestellers. Die Sendung gilt als zugestellt, wenn sie entsprechend den Weisungen des Empfängers gemäß Ziff. 2.5.1 bis 2.5.5 zugestellt wurde.
2.7
Leistungshindernisse, die nicht dem Risikobereich von RTS zuzurechnen sind, befreien RTS für deren Dauer von der Pflicht zur Leistung, soweit die Erfüllung unmöglich ist.
2.8
Können Sendungen nicht gemäß Ziff. 2.5.1 bis 2.5.5 an Empfänger oder berechtigte Personen oder ins RTS-Depot zugestellt werden und ist eine Rückbeförderung an den Besteller ausgeschlossen oder verweigert der Besteller die Annahme, ist RTS berechtigt, die Sendung nach Ablauf von 90 Tagen ab Feststellung der Unzustellbarkeit zu verwerten. Unverwertbare Sendungen dürfen vernichtet werden.
RTS steht es frei, einen abgegebenen Auftrag (Bestellung) zur Beförderung jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren (bis zum Abschluss eines Beförderungsvertrages).
Gesonderte Leistungsbeschreibung zum Gepäcktransport
A.1
In Zusammenarbeit mit Vertragspartnern übernimmt RTS die Abholung, Beförderung und Zustellung von Sendungen an individuelle Empfänger bzw. Reiseziele innerhalb Deutschlands sowie von und nach bestimmten europäischen Ländern gemäß aktueller Leistungsübersicht.
A.2
Die Beauftragung der Serviceleistungen erfolgt über die Buchungsseiten www.SchwerelosReisen.de, www.Reisetourismusservice.de, www.Reisetourismusservice.de oder per E-Mail an kundenservice@schwerelosreisen.de. Der Vertrag mit RTS wird durch Annahme des Auftrags verbindlich.
A.3
Sendungen dürfen ein maximales Einzelgewicht von 30 kg und ein Einzelvolumen von 0,18 m³ nicht überschreiten. Sendungen mit höherem Gewicht oder Volumen können gegen Aufpreis entsprechend der gültigen Leistungsübersicht befördert werden. Für Fluggepäck gelten die Freigepäckregelungen der jeweiligen Fluggesellschaft. Zusatzkosten für Gepäckaufbewahrungen sind vom Auftraggeber zu tragen und nicht in der Vergütung von RTS enthalten.
A.4
Storniert der Auftraggeber einen Auftrag spätestens einen Arbeitstag vor Abholung, fallen keine Kosten an. Erfolgt die Stornierung nach erfolgter Abholung, werden die Kosten gemäß gültiger Tarif- bzw. Preisübersicht für Hin- und Rücktransport berechnet.
A.5
Beginnt die Reise des Auftraggebers an einem Wochenende oder Feiertag, wird das Gepäck am letzten Arbeitstag vor dem Wochenende bzw. Feiertag zugestellt.
A.6
Endet die Reise an einem Wochenende oder Feiertag, wird das Gepäck am ersten Arbeitstag nach dem Wochenende oder Feiertag abgeholt.
A.7
Zustellungen erfolgen am gewählten Zustelltag frühestens um 08:00 Uhr und spätestens um 17:00 Uhr. Optional kann ein Zeitfenster von 3 Stunden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr gegen Aufpreis gewählt werden (Preisliste).
A.8
Genannte Abhol- und Zustellzeiten sind nicht garantiert und können sich aufgrund höherer Gewalt (z. B. Witterung, Verkehr) verschieben.
A.9
Bei der Abholung für den Hintransport kann der Auftraggeber sich den ordnungsgemäßen Zustand des Gepäcks quittieren lassen. Die Übergabequittung erhält der Auftraggeber per E-Mail mit der Auftragsbestätigung oder als PDF-Download auf den Buchungsseiten. Es ist möglich, dass Fahrer keine Quittungen dabeihaben.
A.10
Die Abholung sowie die Zustellung des Reisegepäcks/Sachen erfolgt bei privaten Adressen an der Wohnungstür, bei gewerblichen Adressen (Hotel, Firma) an der Rezeption. Abstell- oder Übernahmegenehmigungen sind individuell mit dem Kundenservice zu vereinbaren. Aufträge werden spätestens bis 17:00 Uhr am Tag vor Abholung über die Buchungsseiten angenommen. Für die Abholung kann ein Zeitraum von 3 Stunden zwischen 8:00 und 17:00 Uhr gewählt werden.
Soweit keine abweichende Vereinbarung getroffen wurde, gilt die Ablieferung „frei Bordsteinkante“ als ordnungsgemäß, wobei die Übergabe am nächstmöglichen öffentlichen Zugangspunkt erfolgt. Fahrer, die aus gesundheitlichen oder körperlichen Gründen nicht in der Lage sind, Gepäckstücke bis zu 30 kg zu tragen oder zu bewegen, sind hiervon befreit; in diesen Fällen erfolgt die Zustellung bis zur Bordsteinkante oder ersten barrierefrei erreichbaren Tür.
A.11
Abholungen und Zustellungen erfolgen montags bis freitags, ausgenommen Feiertage am Abhol- oder Zustellungsort.
A.12
Für die Abholung kann ein Zeitraum von 3 Stunden zwischen 9:00 und 17:00 Uhr gewählt werden. Zustellungen erfolgen am gebuchten Zustelltag im gewählten Zeitfenster.
A.13
Die Transportzeit von und zu deutschen Inseln beträgt in der Regel 1–2 Arbeitstage bis zur Übergabe beim zuständigen Inselspediteur. Die Übergabe des Gepäcks erfolgt grundsätzlich nur beim Inselspediteur; mit Übergabe endet die Leistung und Haftung von RTS. Zeitfenster für Abholung oder Zustellung auf deutschen Inseln sowie im Ausland (Österreich, Schweiz, Italien, Benelux) können nicht gewählt werden; Abholung und Zustellung erfolgen zwischen 09:00 und 17:00 Uhr. Wird der Auftraggeber/Absender zum vereinbarten Zeitpunkt nicht angetroffen, wird die Fehlanfahrt gemäß aktueller Preisliste berechnet. Für eine weitere Abholung ist ein neuer Auftrag erforderlich.
A.14
Wird der Auftraggeber bei der Zustellung nicht angetroffen, erhält der Kundenservice umgehend eine Information. Eine zweite Zustellung kann für den Folgetag vereinbart werden; bei einer Zustellung am selben Tag fallen Zusatzkosten an.
A.15
Für Abholungen und Lieferungen aus und in die Schweiz wird aus zolltechnischen Gründen eine Packliste benötigt. Diese kann von RTS zur Verfügung gestellt werden und ist ausgefüllt sowie unterschrieben dem Fahrer zu übergeben oder sichtbar am Gepäck anzubringen. Das Gepäck darf nicht verschlossen sein.
A.16
Für innerdeutsche Gepäcktransporte erfolgt die Abholung spätestens einen Arbeitstag vor dem gewünschten Zustelltermin in Absprache mit dem Auftraggeber. Befindet sich die Abhol- oder Lieferadresse auf einer deutschen Insel, verlängert sich die Frist auf bis zu drei Arbeitstage. Der Kundenservice informiert gern über die Kontaktdaten des Inselspediteurs.
A.17
Befindet sich der Abhol- oder Lieferort im bedienten Ausland, verlängert sich die Frist um bis zu 4 Arbeitstage. Witterungsbedingungen am Zielort (z. B. zugeschneite Straßen) sind zu beachten.
A.18
Die Lieferzeiten von 2 Arbeitstagen sind bei der Buchung entsprechend zu berücksichtigen.
B. Gepäckservice für Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen
B.1
Sendungen für Kreuzfahrtschiffe im Hamburger Hafen werden nach vorheriger Vereinbarung mit dem Auftraggeber spätestens zwei Arbeitstage vor dem Einschiffungstermin abgeholt. Abholung und Einschiffung erfolgen ausschließlich von Montag bis Freitag.
B.2
Die Übergabe der Sendungen erfolgt an der offiziellen Gepäckannahme des Cruisecenters oder an das Schiffspersonal. Das Gepäck muss deutlich sichtbar mit den Banderolen der jeweiligen Reederei bzw. des Veranstalters versehen sein. Für die Rückreise ist der Gepäckservice rechtzeitig an Bord bei der Reiseleitung zu buchen.
C. Flughafenservice
C.1
Der Flughafenservice wird ausschließlich für die Abgangs- und Zielflughäfen Hamburg (HAM), Frankfurt (FRA), Düsseldorf (DUS) und München (MUC) angeboten.
C.2
Sendungen für den Flughafenservice werden gemäß individueller Vereinbarung spätestens zwei Arbeitstage (Montag bis Freitag) vor dem Abflugtermin abgeholt und zur Gepäckaufbewahrung des Flughafens verbracht. Für Abholungen auf deutschen Inseln ist eine Abholung vier Arbeitstage vor Reisebeginn erforderlich. Für die Abholung kann ein Zeitraum von 3 Stunden zwischen 09:00 und 17:00 Uhr gewählt werden.
C.3
Das Gepäck wird einen Arbeitstag vor Abflug an der Gepäckaufbewahrung zugestellt. Bei Abflug an einem Samstag oder Sonntag trägt der Auftraggeber etwaige Mehrkosten für Gepäckaufbewahrung, die nicht Teil der RTS-Dienstleistung sind.
C.4
Für Abflüge aus Deutschland wird das Gepäck in die Gepäckaufbewahrung am Flughafen gebracht. Der Auftraggeber muss das Gepäck eigenständig am Schalter der Fluggesellschaft einchecken.
C.5
Alle Folgen und Kosten aus Nichterscheinen des Auftraggebers sind von diesem selbst zu tragen.
C.6
Für deutsche Abflughäfen endet die Dienstleistung von RTS mit der ordnungsgemäßen Übergabe des Gepäcks an der Gepäckaufbewahrung.
C.7
Bei Ankunft in Deutschland muss der Auftraggeber das Gepäck selbst vom Gepäckband abnehmen, durch den Zoll führen und anschließend bei der Gepäckaufbewahrung abgeben.
C.8
Die Zustellung nach Reiseende erfolgt am zweiten Arbeitstag nach Abgabe bei der Gepäckaufbewahrung im vereinbarten Zeitfenster.
C.9
Ausgenommen hiervon sind Zustellungen auf deutschen Inseln sowie nach Österreich, in die Schweiz und die Beneluxländer. Hier erfolgt die Zustellung i.d.R. am dritten Arbeitstag nach Reiseende.
3. Beförderungsausschlüsse (Verbotsgüter)
RTS behält sich das Recht vor, abgegebene Aufträge zur Beförderung (vom Antrag des Bestellers bis zum Abschluss des Beförderungsvertrages) jederzeit und ohne Angabe von Gründen abzulehnen oder zu stornieren.
3.1
Von der Beförderung durch RTS sind folgende Sendungen und Güter ausgeschlossen:
- Sendungen mit einem Wert über 750,00 Euro
- Unzureichend verpackte Güter
- Güter, die einer Sonderbehandlung bedürfen (z.B. besonders zerbrechlich oder nur stehend/liegend transportierbar)
- Zerbrechliche oder empfindliche Gegenstände wie Porzellan oder Glas (Haftung ausgeschlossen)
- Verderbliche oder temperaturempfindliche Güter, sterbliche Überreste, lebende Tiere
- Edelmetalle, Edelsteine, Uhren, Schmuck, Perlen, Kunst- und Sammlergegenstände sowie Antiquitäten im Wert von über 750,00 Euro pro Sendung
- Güter, die selbst geringen Wert besitzen, bei deren Verlust/Beschädigung aber hohe Folgeschäden entstehen (z.B. Datenträger mit sensiblen Informationen)
- Telefonkarten und Prepaid-Karten
- Bargeld und geldwerte Dokumente (z.B. Wertpapiere, Wechsel, Sparbücher)
- Schusswaffen, wesentliche Waffenteile i.S.d. §1 WaffG sowie Munition
- Technische Geräte wie: Handys, Powerbanks, Laptops, Tablets, etc.usw.
- Gefährliche Güter der nicht gesondert genannten Klassen und Abfälle i.S.d. KrWG
- Sendungen, deren Inhalt/Gestaltung/Beförderung/Lagerung gegen gesetzliche/behördliche Verbote verstößt (auch Markenpiraterie)
- Sendungen, deren Versand nach geltenden Sanktionsgesetzen (Inhalt, Empfänger, Herkunfts-/Empfangsland) verboten ist
- Sendungen mit Frankatur "unfrei"
3.2
Ausgeschlossen sind ferner Sendungen,
- deren Einzelgewicht (z.B. ein Koffer) mehr als 31,5 kg überschreitet
- deren Gurtmaß mehr als 3 m, deren Länge mehr als 2 m, deren Höhe mehr als 0,6 m oder deren Breite mehr als 0,8 m beträgt
3.3
Weitere Ausschlüsse:
- Vom Versand ins Ausland ausgeschlossen: gefährliche Güter aller Art, Tabakwaren, Spirituosen, persönliche Effekten, Reifen (Empfangsland Schweden)
- Vom Express-/Termindienst ausgeschlossen: Arzneimittel, gefährliche Güter aller Art
- Vom Versand als Luftfracht ausgeschlossen: verbotene Gegenstände gemäß VO (EG) Nr. 300/2008 und zugehörigen Vorschriften
3.4
Der Besteller ist verpflichtet, die Beförderungsausschlüsse einzuhalten und entsprechende Kontrollen vor Übergabe an RTS durchzuführen. RTS übernimmt ausschließlich verschlossene Sendungen. Bei Verdacht auf Verstöße gegen Beförderungsausschlüsse oder in gesetzlich zulässigen Fällen ist RTS berechtigt, die Sendung zu öffnen.
3.5
Beauftragt der Besteller RTS mit dem Transport von nach Ziffern 3.1 bis 3.3 ausgeschlossenen Sendungen, ohne schriftliche Genehmigung, so haftet er für sämtliche daraus resultierende Schäden und Kosten (inkl. Sicherstellung, Zwischenlagerung, Rücksendung, Entsorgung, Reinigung etc.). Bei Verstößen gegen 3.2 kann RTS den Transport dennoch durchführen und pauschalen Aufwendungsersatz verlangen; der Nachweis geringerer Aufwendungen bleibt vorbehalten.
3.6
Beschriftungen oder Kennzeichen auf einer Sendung, die auf einen Ausschlussgrund gemäß 3.1 bis 3.3 hinweisen, gelten nicht als Kenntnisnahme von RTS. RTS verfügt über keine Möglichkeiten der Sonderbehandlung. Zustimmung durch den Frachtführer oder dessen Erfüllungsgehilfen stellt keine Zustimmung im Sinne einer Ausnahme vom Beförderungsausschluss dar.
4. Pflichten des Bestellers
4.1
Jede Sendung muss vom Besteller mit von RTS zugelassenen und vollständig ausgefüllten Begleitpapieren (z.B. Zollinhaltserklärung, Packliste für die Schweiz) versehen werden. Fehler beim Ausfüllen gehen zu Lasten des Bestellers. Bei Übergabe dürfen ausschließlich RTS-Sendungsaufkleber verwendet werden. Alte Aufkleber, Adressangaben oder sonstige Kennzeichen sind zu entfernen.
4.2
Kommt der Besteller seinen Verpflichtungen gemäß 4.1 nicht nach, ist RTS berechtigt, die Sendung nach eigenem Ermessen auszuladen, einzulagern, zu sichern oder zurückzubefördern, ohne hierfür schadenersatzpflichtig zu werden. Notwendige Aufwendungen kann RTS ersetzt verlangen.
4.3
Der Besteller trägt die Verantwortung, die Güter transportgerecht mit beanspruchungsgerechter Innen- und Außenverpackung zu versehen. Die Verpackung muss sowohl den Verlust/Beschädigung des Gutes verhindern als auch Schäden an Personen oder anderen Sendungen ausschließen. Die Verpackung muss einen Zugriff auf den Inhalt (außer für Transporte in Non-EU-Länder) ohne Spuren an der Außenverpackung verhindern.
4.4
Die Beauftragung zur Auslandsbeförderung schließt die Zollabfertigung durch RTS ein, sofern diese erforderlich ist. Der Besteller übergibt RTS alle notwendigen Unterlagen unaufgefordert. Die Kostenverteilung für Zollabfertigung, Zölle und Steuern richtet sich nach der Frankatur. Weitere Kosten (z.B. bei Rückführung von Exporten) trägt der Besteller, sofern RTS die Rückführung nicht zu vertreten hat. Bei Versand ins EU-Ausland ist der Besteller für umsatzsteuerliche Nachweispflichten verantwortlich.
5. Nachnahmeservice
5.1
RTS bietet für den Versand innerhalb Deutschlands einen Nachnahmeservice an. Die Anmeldung und Vorbereitung von Nachnahmesendungen erfolgt durch den Besteller nach RTS-Richtlinien. Bei mehreren Sendungen an denselben Empfänger muss jede Sendung separat als Nachnahmesendung deklariert werden. Für jede Nachnahmesendung fällt ein Zuschlag laut gültiger Preisliste an.
5.2
Der Nachnahmebetrag ist auf dem Sendungsschein einzutragen und pro Sendung auf maximal 2.500,00 Euro begrenzt. Werden mehrere Nachnahmesendungen am selben Tag an RTS für einen Empfänger übergeben, darf die Gesamtsumme 10.000,00 Euro nicht übersteigen. Bei Datenübermittlung an RTS gilt der übermittelte Betrag. Bei Abweichung von Ziffern- und Wortangabe ist die Ziffer maßgeblich.
6. Expressversand Standard und Termine
6.1
Beim Standard-Expressversand erfolgt die Zustellung innerhalb Deutschlands (ohne Inseln) bis spätestens 17:00 Uhr am auf die Abholung folgenden Werktag, sofern die Sendung bis 17:00 Uhr im Versanddepot bereitsteht.
6.2
Die Zustellung von Expresssendungen erfolgt bis zur vereinbarten Zeit. Inselzustellungen sind im Expressdienst ausgeschlossen. Vor Beauftragung eines Expressversands ist eine Rücksprache mit dem RTS-Kundendienst erforderlich. Expressaufträge zu ungültigen Adressen sind ausgeschlossen. Bei Überschreitung der Lieferzeit um mehr als 30 Minuten erstattet RTS den Aufpreis anteilig zurück, sofern die Verzögerung von RTS zu vertreten ist. Im Übrigen gelten die Regelungen zur Haftung (Ziffern 9.1 und 9.2).
6.3
Für Sendungen an Messen entfällt vorbehaltlich einer ausdrücklichen Zusage die Laufzeitgarantie, da Zustellungen durch Messeveranstalter unterschiedlich gehandhabt werden.
7. Gefahrgutservice
7.1
RTS organisiert ausschließlich im innerdeutschen Verkehr die Versendung gefährlicher Güter der Klassen 2 (ausgenommen Klassifizierungscode 1-3, 4F und toxische Gase), 3, 4.1 (ausgenommen Klassifizierungscode SR und FO), 5.1 (ausgenommen Verpackungsgruppe I sowie Klassifizierungscode O3, OT1, OF, OS, OW, OTC), 8 und 9 (ausgenommen Klassifizierungscode M1 bis M3, M8 bis M10) gemäß den Anlagen A und B des Europäischen Übereinkommens über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße (ADR) sowie der Gefahrgutverordnung Straße, Eisenbahn und Binnenschifffahrt (GGVSEB).
7.2
Der Besteller ist dafür verantwortlich, dass bei Übergabe von Gefahrgut an RTS sämtliche einschlägigen gesetzlichen Bestimmungen hinsichtlich Deklaration, Verpackung, Mitgabe von Beförderungspapieren und schriftlichen Weisungen eingehalten werden, auch wenn die Pflicht zur Einhaltung der Vorschriften den tatsächlichen Übergeber trifft. Bei der Übergabe sind die im RTS-System vorgesehenen barcodierten Gefahrgutaufkleber gemäß gültiger Referenznummernliste durch den Besteller anzubringen.
7.3
Verstößt der Besteller schuldhaft gegen die Verpflichtungen aus Ziffer 7.2, so haftet er für alle daraus entstehenden Schäden sowie die Transportvergütung und die Erstattung notwendiger Auslagen.
8. Zahlungsverkehr
8.1
Es gelten die jeweils zwischen RTS und dem Besteller vereinbarten Preise und Zuschläge. Ist das Volumengewicht (Länge [cm] × Breite [cm] × Höhe [cm] / 6000) höher als das tatsächliche Gewicht, kann RTS eine Nachberechnung auf dieser Basis vornehmen. Für nicht automatisch sortierfähige Güter, deren Transport eine Sondervereinbarung erfordert, werden dem Besteller Zuschläge gemäß aktueller Preistabelle berechnet. Muss eine Sendung aus Gründen, die nicht von RTS zu vertreten sind, retourniert werden, stellt RTS die Transportvergütung für die Rücksendung erneut in Rechnung.
8.2
Zusätzliche Serviceentgelte für Serviceleistungen, die im Auftrag des Auftraggebers manuell durch den Kundenservice von RTS durchgeführt werden, gelten folgende Zusatzgebühren:
Buchungsservice: Erfolgt die Buchung einer Versanddienstleistung nicht durch den Auftraggeber selbst über www.reisetourismusservice.de, sondern im Auftrag durch RTS (z. B. telefonisch oder per E-Mail), wird eine Bearbeitungs- und Buchungsgebühr in Höhe von 9,90 € erhoben.
Umbuchungsgebühr: Für nachträgliche Änderungen an bestehenden Aufträgen (z. B. Änderung von Abhol- oder Zustellterminen, Stückzahl, Gewichtsangaben, Zeitfenstern) wird eine pauschale Umbuchungsgebühr in Höhe von 6,90 € pro Änderungsfall berechnet.
Stornierunggebühr: Bei Aufträgen die weniger als 24 Stunden vor Abholung storniert werden (national) bzw. weniger als 48 Stunden vor Abholung (international) ab frühestem Abholzeitpunkt des Auftrags, erhebt RTS eine Stornogebühr gemäß aktueller Preisliste (derzeit € 9,90).
8.3
Rechnungen von RTS sind sofort und ohne Abzug zur Zahlung fällig. Eine Aufrechnung mit Gegenforderungen ist ausgeschlossen, sofern diese nicht unbestritten oder rechtskräftig festgestellt sind. Rechnungen gelten als genehmigt, wenn nicht binnen 7 Tagen nach Zugang schriftlich widersprochen wird. Hierauf wird der Besteller zusätzlich auf der Rechnung hingewiesen.
8.4
Sind Transportentgelte, Zölle, Steuern, sonstige Kosten oder Aufwendungen vom ausländischen Empfänger zu tragen oder verursacht worden, so hat der inländische Besteller RTS auf erste Anforderung Beträge zu ersetzen, die vom ausländischen Empfänger nicht beglichen wurden.
9. Haftung
9.1
Bei Verlust oder Beschädigung bedingungsgerechter Sendungen beruft sich RTS auf die gesetzliche Haftungshöchstgrenze gemäß §§ 461 ff. HGB (Haftung des Spediteurs/Frachtgeschäft). Die Entschädigung ist auf 8,33 Sonderziehungsrechte des Internationalen Währungsfonds (SZR) je Kilogramm Rohgewicht der Sendung begrenzt. RTS haftet nicht für Folgeschäden oder -kosten wie rein wirtschaftliche Verluste, entgangenen Gewinn oder Umsatz, Aufwendungen von Ersatzvornahmen sowie Verzögerungsschäden bei Zoll- oder Luftfrachtabfertigung.
Die Haftung für Verspätungsschäden ist bei innerdeutschen Beförderungen auf das Dreifache, bei grenzüberschreitenden Transporten auf das Einfache des Frachtentgelts für die betroffene Sendung begrenzt. Im Übrigen haftet RTS für schuldhaften Verlust oder Beschädigung des Gepäcks oder Inhalts durch Nässe oder Brand, nicht jedoch bei Beschädigung der Außenhülle.
Für nachhaltige Verspätungsschäden ist die Haftung von RTS ausgeschlossen. Fluggesellschaften oder Schiffe sind nicht verpflichtet, auf verspätete Gepäckstücke zu warten. Kosten aus dem Versäumnis von Anschlüssen (z.B. wegen höherer Gewalt) trägt ausschließlich der Besteller. Schäden am Reisegepäck oder Zustellungsverzögerungen bei Flügen sind unverzüglich vor Ort per Schadensanzeige bei der zuständigen Fluggesellschaft geltend zu machen; diese Anzeige ist Voraussetzung für eine Haftung der Fluggesellschaft.
9.2
Hat der Besteller keine Transportversicherung abgeschlossen, haftet RTS über die in Ziffer 9.1 genannte Grenze hinaus bis zum Wert des versendeten Gutes, maximal jedoch bis zu 750,00 € (bei Nachnahmeservice-Sendungen bis 2.500,00 €) je Sendung – maßgeblich ist der jeweils niedrigste Betrag aus Einkaufs-, Zeitwert oder Versteigerungspreis. Ein Selbstbehalt beim Versicherer begründet nur dann Ansprüche gegen RTS aus dieser Regelung, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.
9.3
Bei internationalen Sendungen (Non-EU) richtet sich die Haftung von RTS nach den Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens und ist auf 19 SZR je Kilogramm Rohgewicht begrenzt. Grundsätzlich erklärt RTS in diesen Fällen den Auftraggeber zum Verzichts- oder Verbotskunden.
9.4
Hat RTS dem Besteller für die Dauer der Zusammenarbeit das Nutzungsrecht an Versandsoftware eingeräumt, haftet RTS nur für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte Schäden. Dies gilt nicht bei Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Wird eine wesentliche Vertragspflicht leicht fahrlässig verletzt, ist die Haftung von RTS auf den vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt. RTS haftet nicht für Datenverluste oder deren Wiederherstellung, wenn diese durch zumutbare Datensicherungsmaßnahmen des Bestellers vermeidbar gewesen wären.
Aufwendungsersatz
Beauftragt der Besteller RTS mit der Entgegennahme ankommender Sendungen oder der Einfuhr aus dem Ausland, ist RTS berechtigt – aber nicht verpflichtet – diesbezügliche Frachten, Wertnachnahmen, Zölle, Steuern und sonstige Abgaben oder Spesen auszulegen. Der Besteller ist verpflichtet, diese Auslagen zu erstatten.
Die Weiterbelastung von Bußgeldern an RTS, welche der Besteller an Dritte zu leisten hat, ist ausgeschlossen.
10. Teilwirksamkeit / Gerichtsstand / Hinweise zur Online-Streitschlichtung
10.1
Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
10.2
Für Rechtsstreitigkeiten mit Privatpersonen, Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtlichen Sondervermögen ist ausschließlicher Gerichtsstand Hamburg.
10.3
Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die Sie unter http://ec.europa.eu/consumers/odr/ finden. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.